Füssener Heimatzeitung Nr. 221

82 Füssener Heimatzeitung Nr. 221 vom Juni 2022 / II es zu den Folgen seines Handelns kommt. Die beiden letzteren sind zwar nicht schuldig im eigentli- chen Sinn, aber durchaus ver- antwortlich an den durch ihr Agie- ren eintretenden Ereignissen. Jede Schuld ist nur verständlich, wenn man ihre Entstehung un- tersucht. An allem Schlimmen, das passiert, sind nicht nur jene schuld, die es tun, sondern auch die, die es nicht verhindern. Wer Feuer sieht und es verschweigt, hilft mit, den Brand zu legen und vom Dulden zumVerschulden ist es nur ein kurzer Weg. Die „Viererbande“ als Sündenböcke Auf die Frage, wer Schuld, Mit- schuld und Verantwortung am Ende König Ludwigs II. von Bayern trägt, wurde bisher immer wieder vorschnell die sogenannte „kö- niglich-bayerische Viererbande“ genannt, zu der neben dem Gut- achter Dr. Bernhard von Gudden, der Ministerratsvorsitzende Jo- hann von Lutz, Maximilian Graf greifbar ist. Schuldig und damit verantwortlich für ein Geschehen ist eine Person dann, wenn sie es trotz der Erkenntnis der Kon- sequenzen ihres Handelns be- wusst in Kauf nimmt, dass durch ihr Agieren diese Konsequenzen auch eintreten. Aber auch jeder, der sich der Konsequenzen seines Handelns nicht bewusst ist, aber so agiert, dass es zu den von ihm nicht erkannten Konsequen- zen kommt, wirkt am Eintritt der Ereignisse ebenso mit wie jener, der es im Grunde nicht will, dass Fortsetzung von Seite 81  Alfons Schweiggert bei einem Vortrag in der Monacensia, München. Bild: privat

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