Füssener Heimatzeitung Nr. 262
190 Füssener Heimatzeitung Nr. 262 vom Mai 2025 desfall das Königreich Bayern in der Gesamt-Vereinigung aller sei- ner älteren und neueren Gebiets- teile nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde auf Grund der Staats- und Hausver- träge Uns als nächsten Stamm- folger nach dem Rechte der Erst- geburt und agnatisch-linealen Erbfolge angefallen ist und Wir davon vollen Besitz ergriffen und die Regierung des Königreiches angetreten haben: Wollen Wir Uns zu sämtlichen Angehörigen gelegt haben! Damit der Gang der Staatsge- schäfte nicht unterbrochen werde, ist Unser Befehl, daß sämtliche Stellen und Behörden im König- reiche ihre Verrichtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung wie bisher nach ihre Amtspflichten fortsetzen, die amtlichen Ausfer- tigungen von nun an unter Un- serem Namen und Titel, wo sol- ches vorgeschrieben ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der bisherigen Siegel so lange bis ihnen die neu zu fertigenden wer- Unserer Erblande gnädigst ver- sehen, daß sie Uns von an für ihren rechtmäßígen und einzigen Landesherrn so willig als pflicht- mäßig erkennen, Uns unverbrüch- liche Treue und unweigerlichen Gehorsam leisten und alle Pflich- ten gegen Uns als ihre von Gott verordnete Landesherrschaft er- füllen werden. Wir geben dagegen denselben zu erkennen, daß Wir den im Tit. X § 1 der Verfassungsurkunde enthaltenen Eid in der dort vor- geschriebenen Form bereits ab- Fortsetzung von Seite 188 Johann Lutz behält sein Amt im königlichen Kabinettssekretariat und gewinnt rasch an Bedeutung, denn später, ab 1880 wird er Vorsitzender im Ministerrat in Bayern und war maßgeblich an der Entmündigung des Königs beteiligt. 1
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