Füssener Heimatzeitung Nr. 241

31 Füssener Heimatzeitung Nr. 241 vom November 2023 / II In allen Beispielen, die gefunden wurden, wurde das Hausrecht der ältesten Tochter zugespro- chen. Doch wie kann so ein Brauch, der erst mal so seltsam klingt, entstehen? Der jüngste Sohn oder die älteste Tochter? Genauso war es. Auch außerhalb der Gemeinde Pfronten gab es diesen Brauch, wie z.B. in Ro- thenfels (Immenstadt). Diese Hausgerechtigkeit besagt ein- deutig: „Kömmt die Heerdplatte vom Vater her, soll der jüngste Sohn des Vaters, kommt sie von der Mutter her, der jüngste Sohn der Mutter solche erhalten. Wo kein Sohn vorhanden, die älteste Tochter.” Doch nun bleibt noch die Frage, wie es zu dieser Haus- gerechtigkeit kam? Eine Theorie ist , dass die Eltern bei der Über- gabe des Hauses ja die „Herr- schaft” über das Haus abgaben und sie dies bei den Jungen mög- lichst lange herauszögerten. Hätte sich jedoch der älteste Sohn ver- ehelicht und die Frau wäre zu ihm ins Haus gezogen, wären mit seiner neuen Familie und seiner leiblichen Familie womöglich zu viele „Esser” auf dem Hof zu ver- sorgen gewesen. Anders ist dies jedoch bei den Frauen der Fall, wenn es keinen Sohn gab. So könnte es sein, dass man die äl- teste Tochter mit diesemVorrecht stärkte um sie leichter „unter die Haube” zu bringen. n (Quelle: Bertold Pölcher)  Bei nur einem Kind spielte die Hausgerechtig- keit keine Rolle, wie hier bei Josefa Trenkle, geb. Rist (links) mit ihrer Tochter (Mitte) und einer Nachbarin (rechts). Bild: Alt Pfrontener Photoalbum Fortsetzung von Seite 29  Das heutige Pfronten mit Blick auf den Kienberg. Bild: AdobeStock_158669545

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