Füssener Heimatzeitung Nr. 236
123 Füssener Heimatzeitung Nr. 236 vom Juni 2023 / II Prinzregenten die Aufhebung des Dienstgeheimnisses für die be- treffenden Personen, die wurde auch gewährt. Ferner wies Dürck- heim in Verhören immer wieder darauf hin, dass er von der Ein- setzung der Regentschaft nichts wusste, die Vorgesetzten bewusst oder unbewusst ihn nicht darüber in Kenntnis gesetzt hatten. Daher war die Ermittlung der genauen Uhrzeit der Proklamationsveröf- fentlichung von immenser Be- deutung. Diese erfolgte am 10. Juni 1886, um 10:00 Uhr früh. Auch Dürckheims aufgegebene Telegramme, insbesondere an den Adjutanten des Prinzregen- ten, Oberst Freyschlag von Frey- enstein, sowie an den Kriegsmi- nister, bewiesen letztendlich sei- ne Loyalität gegenüber demStaat. Verbrechen des Hochverrates Der Vorwurf der Anklage auf 'Ver- brechen des Hochverrates' konnte nicht aufrechterhalten werden. Nach Einsicht der Dokumente und Akten empfahl der Staats- anwalt die Einstellung des Ver- fahrens. Der Hauptgrund für die Einstellung bestand in dem Fak- tum, dass Dürckheim keine Kennt- nis von der Einsetzung einer Re- gentschaft hatte und somit nicht anders handeln konnte. Daher erfolgte am 7. Juli 1886 die Ein- stellung des Verfahrens. Somit war der Graf in vollem Umfang rehabilitiert. ■ Bildnachweise 1 Bild: Franzfoto (https://commons.wikimedia.org/ wiki/File:Vils_-_Säuling_2048_vom_Krottenmoos.jpg), „Vils - Säuling 2048 vom Krottenmoos”, https://creati- vecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode Fortsetzung von Seite 121 p Clemens Maria von Toerring-Jettenbach war einer der fünf Beam- ten, die am 9. Juni 1886 den entmündigten Bayerischen König Ludwig II. in Schloss Neuschwanstein abholten und in Schloss Berg in Gewahrsam nahmen. Graf Dürckheim ließ ihn bei seiner Verteidigung wegen Hochverrats vorladen. Bild: Wikipedia, gemeinfrei Loyalität gegenüber dem Staat Wie bereits erwähnt, erfolgte am 15. Juni 1886 seine Haftentlassung. Dies bedeutete aber nicht die Einstellung des Prozesses wegen Hochverrats. Um sich entsprechend verteidigen zu können, for- dert er die Vorlage sämtlicher Telegramme, die er in seiner Eigenschaft als Adjutant versendet hatte, des weiteren die Vorladung des Oberststallmeisters Graf von Holnstein, des Grafen Clemens Maria zu Törring-Jettenbach und des Chefs der Gendarmerie von Hohenschwangau, Oberst Philipp von Helling- rath. Die zuständigen Stellen erbaten daher vom
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